Rücktrittsrecht beim Onlinekauf gilt nicht immer
Für den online Einkauf im Internet gelten ganz spezielle Gesetze und Regeln, die im BGB Bundesgesetzbuch verankert sind. Generell muss man sich als Verbraucher nicht viele Sorgen machen, denn man kann meist innerhalb 14 Tagen ohne Angaben von Gründen von jedem Onlinekauf zurücktreten. Aber Achtung, dies gilt nur für Verbraucher und nicht etwa für gewerbliche Kunden. Es gilt ebenfalls nicht für private Käufer, die sich gegenüber dem Verkäufer im Internet als gewerbliche Verkäufer ausgeben, etwa um spezielle Großhandelspreise zu erhalten. Hier gibt es inzwischen einige deutsche Gerichte, die per Gerichtsurteil verfügt haben, dass ein privater Käufer, der sich in einem Internetportal, das als gewerblicher Shop gekennzeichnet und sich gebührenpflichtig anmeldet, diese Gebühren auch bezahlen muss und sich nicht darauf berufen kann, er sei in Wirklichkeit ein Verbraucher, also privater Käufer.
Zunächst scheint dies verwunderlich, warum sich ein privater Käfuer als gewerbliche Käufer darstellen? Besucht man aber einige der sogenannten B2B Portale oder Shops, so kann man sofort nachvollziehen, warum hier versucht wird mit falschen Angaben Bestellungen zu tätigen. Diese Shops zeigen oft die aktuell gültigen Preise für gewerbliche Kunden, die aufgrund von Großmengenrabatten oder anderen Gründen, wesentlich geringer sind, als Endkundenpreise. Da ist schnell mal etwas gekauft bzw. eine Anmeldung gemacht, auch wenn gut gekennzeichnet ist, dass die Anmeldung allein schon kostenpflichtig ist. In der Meinung man könne da ja noch einfach wieder zurücktreten erliegt manch ein Verbraucher einer solchen Versuchung.