Tarifwechsel private Krankenversicherung – wann macht das Sinn?

Tarifwechsel private Krankenversicherung – wann macht das Sinn?

Jeder Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung hat die Möglichkeit einen bestehenden Krankenversicherungsvertrag, für eine private Krankenversicherung PKV, zu kündigen. Er kann danach einen neuen Krankenversicherungsvertrag, unter Umständen auch mit dem bisherigen Krankenversicherer, eingehen. Wann macht das Sinn, sich wieder beim gleichen Krankenversicherungsunternehmen zu versichern?

Sinn macht dies vor allem dann, wenn der bestehende Krankenversicherungsvertrag aufgrund einer Prämienerhöhung teurer geworden ist. Ebenfalls überprüfen sollte man in regelmäßigen Abständen, spätestens nach den ersten sieben Jahren, ob es nicht generelle Einsparmöglichkeiten, beim bestehenden Krankenversicherungsvertrag, mit anderen Leistungsumfang gibt? Gesetzlich geregelt sind die Rechte eine Versicherungsnehmers im § 204 Versicherungsvertragsgesetz VVG.

Interessant is noch zu wissen, dass es inzwischen einige Dienstleister in diesem Bereich gibt, die meist kostenlos, einen solchen PKV Tarifwechsel überprüfen, so etwa www.fairtarif24.de. Dieser Dienstleister erstellt zunächst ein gratis Tarif Gutachten zum PKV Tarifwechsel.

Wird dann ein beitragsmindernder neuer Tarifvorschlag des beauftragten Unternehmens vom Versicherungsnehmer einer private Krankenversicherung in die Tat umgesetzt, entsteht eine geringe Gebühr für die erbrachte Hilfestellung. So können leicht einmal mehr als 2000 Euro pro Jahr an Krankenversicherungskosten eingespart werden.