vertriebsunterstuetzung

Vertrieb von Finanzdienstleistungen

Vertrieb von Finanzdienstleistungen und Finanzanlagen

Seit dem 30. September 2002 gelten neue EG Richtlinien über die Versicherungsvermittlung, die vom Ministerrat der Europäischen Union erlassen wurden. Und es ist jedem Versicherungsvermittler bekannt, welche Pflichten er nach § 61 Abs. 1 VVG bei der Beratung zu beachten hat.

  • Befragungspflicht

Je nach Situation des Kunden hat der Verischerungsvermittler bzw. der Kapitalanlageberater diesen nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen. Es versteht sich hier von selbst, dass Versicherungsvermittler und Verkäufer von Kapitalanlagen durch intensives Vertriebscoaching eventuell durch externe Unternehmensberater auf diese Aufgabe vorbereitet werden müssen, um eventuellen Schadensersatzklagen durch Kunden vorzubeugen.

  • Begründungspflicht

Die finanzielle, familiäre, steuerliche und derzeitige Vermögenssituation des Kunden bildet die Istsituation für die Empfehlung eines Kapitalanlageberaters an den Kunden. Der erteilte Rat des Vermittlers, Maklers oder Kapitalanlageberaters muss begründet sein. Auch für diese Aufgaben, gibt es spezialisierte Vertriebsoptimierungsberater. Inzwischen gibt es auch spezialisierte Fachanwälte für Bankrecht, wie etwa Knodt & Steinmetz Rechtsanwälte für Bankrecht in Jengen, die spezielle Rechtsberatung in diesem Umfeld für Kapitalanlageberater anbieten. Bei der Auswahl von Kanzleien sollte darauf geachtet werden, dass Rechtsanwälte oder Rechtsanwaltskanzleien, die geschädigte Anleger oder Investoren in der Vergangenheit beraten haben aufgrund eines möglichen Interessenskonfliktes für einen Finanzdienstleister nicht in Frage kommen und auch nicht beauftragt werden sollten.

Der Inhalt der Beratung ist in Textform festzuhalten, siehe hierzu auch § 61 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 62 VVG. Dies muss zumindest nach Vertragsschluss geschehen. Genau diese Unterlagen sind es, die dem eigenen Kapitalanlagevertrieb bei Schadensersatzklagen, Rückabwicklungen oder ähnlichen rechtlichen Auseinandersetzungen oft das Genick brechen.

vertriebsunterstuetzung

Ausser den rechtlichen Aspekten, die im Umfeld des Vertriebs von Finanzdienstleistungen zu beachten sind, gibt es generelle für jeden Produktvertrieb bzw. Dienstleistungsvertrieb zu beachtende Geschäftsprozeße und Vorgehensweisen, die durch eine fachkundige Vertriebsunterstützung, von darauf spezialisierten Beratungsunternehmen, wie etwa Mumme & Partner optimiert und jederzeit verbessert werden können. Diese auf Vertrieb spezialisierten Unternehmensberater können in den Bereichen Vertriebscoaching, Vertriebsunterstützung, Neukundengewinnung oder Vertriebsoutsourcing in den allermeisten Fällen erhebliche Fortschritte für die eigene Vertriebsmannschaft bei der Erschliessung neuer Kundenpotentiale bringen.